Durchlässigkeit: Transparenz und Transfermöglichkeiten im Bildungssystem

Bild
Juergen Kraemer Karrieretag 2018

Das duale Ausbildungssystem in Österreich ist ein etabliertes System auf der Sekundarstufe II der Berufsbildung (VET). Es existiert seit sehr langer Zeit und wird bei Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sehr geschätzt.

Die regelmäßige Ausbildung erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule, wobei die betriebliche Ausbildung ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit, die schulische Ausbildung ca. 20 Prozent ausmacht. Das Programm wird über die Unternehmen sowie öffentliche Mittel finanziert.

 

In Österreich steht den Absolvent*innen der Lehrlingsausbildung der Hochschulzugang durch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

1. Berufsreifeprüfung (BRP)

Berufsbegleitende Prüfung, die im Hinblick auf die Förderfähigkeit einer "konventionellen" Hochschulzugangsberechtigung entspricht und den Absolvent*innen somit einen uneingeschränkten Zugang zu Hochschulen ermöglicht. Die BRP besteht aus vier schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungen: Deutsch, Mathematik, einer lebendigen Fremdsprache und einem Berufsfeld. Drei dieser Prüfungen können parallel zur Berufsausbildung abgelegt werden; die letzte Prüfung kann nicht abgelegt werden, bevor die Bewerber*innen das 19. Lebensjahr vollendet haben, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Erlangung des Berufsabschlusses.

2. Studienberechtigungsprüfung (SBP)

Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt nur zur Teilnahme an dem Studienfach, in dem sie abgelegt wird. Diese wird für insgesamt 16 Studiengruppen (z. B. Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Technik- und Naturwissenschaften etc.) angeboten und berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Universitäten.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Prüfung umfassen ein Mindestalter von 20 Jahren sowie den Nachweis einer erfolgreichen beruflichen oder nicht-beruflichen Ausbildung über die allgemeine Pflichtausbildung hinaus, die für den gewünschten Abschluss erforderlich ist.

3. Anerkennung von Vorkenntnissen an Fachhochschulen

Die Zulassung zu einem Studium mit einschlägiger fachlicher Qualifikation ist eine Besonderheit der Fachhochschulen in Österreich. Berufsqualifizierte Bewerber*innen können sich ohne Immatrikulationsprüfung auf das Zulassungsverfahren für das beantragte Studium bewerben - bei Bedarf durch Zusatzprüfungen. Der Umfang dieser Zusatzprüfungen richtet sich nach der Ausbildung bzw. den Vorkenntnissen sowie den Richtlinien der jeweiligen Fachhochschule. Die Fachhochschulen bieten meist Vorbereitungskurse für die Zusatzprüfungen an.

 

 

Darüber hinaus kann die Hochschulbildung erreicht werden durch:

 

4. Berufsakademie

Für Lehramtsabsolvent*innen ohne Hochschulzugangsberechtigung gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Hochschulabschluss zu erwerben: Die Berufsakademie, die eine praxisorientierte Aus- und Weiterbildung auf Hochschulebene anbietet (Master of Science - MSc).

 

 

Nicht-traditioneller Zugang zur Ausbildung wird gefördert durch:

Es besteht die Ausnahmegenehmigung, die Lehrlingsprüfung ohne die gesetzlichen Vorgaben abzulegen. In solchen Fällen gestattet die zuständige Stelle den Bewerber*innen, die Prüfung abzulegen, wenn diese mindestens 18 Jahre alt sind und nachweisen können, dass sie entweder die in dem jeweiligen Beruf erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse auf nicht-traditionelle Weise erworben haben (z. B. durch ausreichend lange und fachbezogene Lernaktivitäten oder andere praktische Aktivitäten oder durch die Teilnahme an Lernkursen) oder mindestens die Hälfte der Ausbildungszeit absolviert haben und nachweisen können, dass sie für die anstehende Ausbildungszeit keinen Ausbildungsvertrag abschließen können.